Der verantwortliche Aktuar wird von Versicherungsgesellschaften, Captives und ausländischen Versicherungszweigniederlassungen ernannt, um sie bei der Verwaltung ihrer Risiken, hauptsächlich des Versicherungsrisikos, zu unterstützen. Diese Aufgabe wird vom Gesetz vorgeschrieben, das dem verantwortlichen Aktuar folgende Aufgaben überträgt:
- Die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen, Versicherungsrisiken und Verpflichtungen zu einem marktnahen Wert.
- Die Überprüfung, ob der Sollbetrag des gebundenen Vermögens den aufsichtsrechtlichen Vorschriften entspricht.
Der verantwortliche Aktuar erstellt mindestens einen Jahresbericht, der über die gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben hinaus ein echtes Instrument zur Steuerung der Risiken für die Versicherung sein soll. Wir empfehlen die Erstellung eines synthetischen Berichts über die technischen Rückstellungen und das gebundene Vermögen, um eine vollständige Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Arbeiten zu gewährleisten. Aufgrund unserer Erfahrung im Bereich der Nicht-Lebensversicherungen können wir Ihnen auch die Auslagerung der folgenden Arbeiten anbieten:
- SST-Modellierung und -Bericht
- ORSA-Modellierung und -Bericht
- Bericht über die finanzielle Lage
- Preisgestaltung
- Analyse und Ausschreibung von Rückversicherungen
- Anpassungen des Geschäftsplans
- Beantragung der Erst- oder Zusatzzulassung
Unsere SAV-Aktuare stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie bei der Bewältigung Ihrer Herausforderungen zu unterstützen.